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   VGH Bayern, 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040   

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VGH Bayern, 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040 (https://dejure.org/2019,21560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040 (https://dejure.org/2019,21560)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 20 ZB 18.1040 (https://dejure.org/2019,21560)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 u. Nr. 4, § 124a Abs. 4; BayGO Art. 21 Abs. 2; BayKAG Art. 5 Abs. 5
    Zum Grundsatz der Einrichtungseinheit

  • Wolters Kluwer

    Berufungszulassung (abgelehnt); Einrichtungseinheit bei verschiedenen Einrichtungsträgern; Berufungszulassung; Einrichtungseinheit; Einrich...

  • rewis.io

    Zum Grundsatz der Einrichtungseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungszulassung (abgelehnt); Einrichtungseinheit bei verschiedenen Einrichtungsträgern; Berufungszulassung; Einrichtungseinheit; Einrichtungsträger; Verbesserungsbeitrag

  • rechtsportal.de

    BayKAG Art. 5 Abs. 5
    Wirksames Satzungsrecht einer Gemeinde für die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen; Betrieb technisch selbstständiger Anlagen zur Trinkwasserversorgung durch eine Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 ZB 11.1146

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040
    Der Kläger hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - NVwZ 2016, 1243/1244 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040
    Schlüssige Gegenargumente liegen in diesem Sinne dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Anhaltspunkte aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis nicht richtig ist (BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 02.07.2019 - 20 ZB 18.1040
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind auch begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 20 ZB 11.1146 - juris) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 30.08.2019 - 10 ZB 19.1564

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Denn insofern fehlt es bereits an einer substantiierten Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird (vgl. BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 20 ZB 18.1040 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 20 B18.1929

    Verbesserungsbeitrag für eine Wasserversorgungsanlage

    cc) Hier handelt es sich auch nicht um den Fall einer Wasserversorgungsanlage, die unterschiedlichen Rechtsträgern zuzuordnen und deshalb vom Anwendungsbereich des Art. 21 Abs. 2 GO nicht umfasst wäre (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.7.2019 - 20 ZB 18.1040 - juris Rn. 4 m.w.N.).
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